Der Arbeitskreis Erfolgskontrolle im BVDW äußert sich zum Datenschutz
Angesichts der Unsicherheit, die sich aufgrund der Berichterstattung bei den Webmastern breit macht, erklärt Christian Vollmert, Arbeitskreisleiter Erfolgskontrolle und Geschäftsführer von luna-park: “Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist nicht gesetzwidrig. Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Webanalyse Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren.”
Grundlage hierfür ist §13 Absatz 1 des Telemediendienstgesetzes (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Leider wird diese Pflicht nur von wenigen Webmastern berücksichtigt, obwohl selbst Google in den Nutzungsbedingungen unter www.google.de/analytics ausdrücklich darauf aufmerksam macht. Den Hinweistext für die Homepage können Webmaster den Datenschutzbestimmungen bei Google entnehmen und im Wortlaut auf die eigene Seite setzen. (http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html). Google versichert, dass die IP Adressen der Webseiten Besucher nicht mit anderen Google Daten in Verbindung gebracht werden. Nachzulesen ist diese Erklärung in den Nutzungsbedingungen von Google Analytics. Mit dem Datenschutzhinweis auf der Seite ist die Nutzung des Analyse Tools in Deutschland rechtmäßig.
“Die IP-Adresse wird lediglich zur GEO-Segmentierung genutzt”, so Thomas Brommund, Geschäftsführer der contentmetrics GmbH und ebenfalls Leiter des Arbeitskreises Erfolgskontrolle. “Die IP-Adresse selber gibt keinerlei Aufschluss über die persönlichen Daten des Nutzers. Sie kann einem Standort zugeordnet werden, nicht aber einer natürlichen Person. Sie ist also für eine Consumer Analyse irrelevant.”
Tags: BVDW, Datenschutzhinweis, Google AnalyticsÜber den BVDW:
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung aller am digitalen Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen. Der BVDW steht im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen (Verbraucherorganisationen, andere Branchenverbände etc.), um ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche zu unterstützen.
Zudem bietet der BVDW ein Expertennetzwerk, das Unternehmen und Interessierten innerhalb wie außerhalb der Branche schnell und gezielt Antworten auf konkrete Fragestellungen rund um die Lösungen der Digitalen Wirtschaft liefert.
Der BVDW bietet ein umfangreiches Service- und Informationsportfolio für seine Mitgliedsunternehmen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Technologien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern.
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03.10.2008 um 15:29
Welchen Wortlaut genau soll man einsetzen?
04.10.2008 um 00:37
Zu faul zum Lesen? Steht doch oben, wo Du den Wortlaut wegkopieren kannst.
06.10.2008 um 09:13
Gemeint ist wohl nicht der ganze Inhalt von “GOOGLE ANALYTICS BEDINGUNGEN”? Ich suchte einen dezenten Hinweistext. :S
06.10.2008 um 09:16
> nicht der ganze Inhalt von
Richtig!
> Ich suchte einen dezenten
Und darum meinte ich “zu faul zum Lesen”. Dieser Hinweistext ist doch recht deutlich gekennzeichnet (Datenschutz) und findet sich – wie oben geschrieben – in den verlinkten TOS.