Nutzung von Google Analytics nicht rechtswidrig

Nutzung von Google Analytics nicht rechtswidrig

Die Nutzung von Google Analytics ist auch in Deutschland nicht rechtswidrig, wenn man einen Datenschutzhinweis anbringt. Das meint jedenfalls der BVDW und teilt das in einer Presseinformation mit.

Meine 2 Cent: Ob man dem folgt (einige Experten sprechen davon, dass ein solcher Hinweis sinnlos ist, da der Surfer davon Kenntnis haben müsste, bevor er die Website aufruft und Daten gelogt werden) sei man dahingestellt. Interessant ist so ein Statement allerdings schon. Denn je öfter man eine Sache behauptet – und sei sie auch noch so falsch – desto eher schleift sie sich als “Wissen” ein. Was ja in diesem Falle – tatsächliche rechtliche Situation hin oder her – gar nicht so falsch wäre.

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3 Kommentare »

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    Gregor schrieb:
    03.10.2008 um 15:30
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    Nutzt ihr Google Analytics? Und habt ihr einen solchen DAtenschutzhinweis angebracht? Wenn ja, wo?

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    Also ich nutze Google Analytics nicht. Google hat schon genug Daten von mir (Google Sitemap/Adsense), da müssen nicht auch noch Infos über die User fließen…

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    ?

    Über Adsense kann Google die gleichen Daten erfassen wie über Analytics. Analytics sehe ich eher als Chance, sich wenigstens ein paar der Daten für eigene Auswertungen zurückzuholen.

    Und ganz ehrlich – selbst, wenn Du beides ausbaust, kann Google die Daten Deiner Portale aufgrund der Gesamtdaten interpolieren.

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