Lange Zeit war es in Deutschland – gerade für kapitalschwache Existenzgründer – nicht einfach, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen. 25.000 Euro erforderliches Mindest-Grundkapital waren für viele Einsteiger in die Selbständigkeit eine unüberwindbare Hürde.
Viele Gründer suchten den Ausweg im Ausland und gründeten bspw. in Grossbritannien eine Limited. Um diesem Trend des “Gründungstourismus” entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine Änderung des GmbH-Gesetzes geschlossen und die Gründung einer “Unternehmergesellschaft” (UG haftungsbeschränkt) ermöglicht.
Bei der Wahl des Namens sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Es sind sowohl Personen-, Sach-, Phantasie-, als auch Mischnamen möglich. Dabei sind jedoch die üblichen Regeln in Bezug auf Markenrechnte und das Wettbewerbsrecht zu beachten.
Der Name muss um den Zusatz “UG (haftungsbeschränkt)” oder “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” ergänzt werden.
Wie die GmbH unterliegt die Mini GmbH der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind zudem der Kapitalertragssteuer zu unterziehen.
Die Mini GmbH unterliegt den gleichen Buchführungspflichten wie die GmbH. Sie ist also zur gesetzlichen Buchführung in Form einer doppelten Buchführung mit Jahresbilanz nach den Bestimmungen des HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet.
Die Mini GmbH kann mit dem sogenannten “Musterprotokoll” gegründet werden. Das besteht aus vorgefertigtem Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und der Bestellung des Geschäftsführers. Die Musterprotokolle (es existieren zwei Varianten -> für einen / mehrere Gesellschafter) sind Teil der Anlage MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen).
Tags: Gründung, Mini-GmbH, UG haftungsbeschränkt, UnternehmergesellschaftFür Fehlermeldungen und Ergänzungen in den Kommentaren sind wir sehr dankbar. Wir werden diesen Artikel regelmässig ergänzen und Eure Vorschläge einfliessen lassen.
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28.07.2009 um 11:58
[...] [...]
30.07.2009 um 18:29
[...] und hat so eine einfach Budgetplanung. Weitere Infos zur Mini GmbH (Unternehmergesellschaft) Mini GmbH (Unternehmergesellschaft) auf Internetszene.de Existenzgruender.de zur Mini GmbH « Welche Symptome treten bei der [...]
04.08.2009 um 15:11
[...] habe auf Internetszene.de mal angefangen, dass Wichtigste zur Mini GmbH zusammenzutragen. Wenn jemand von Euch so ein Ding schon gegründet hat und Lust auf die kurze [...]
17.08.2009 um 17:11
Ich habe im Januar eine Mini GmbH gegründet. Bin zwar nicht im Internetbereich aktiv, wollte aber trotzdem eine Haftungsbeschränkung.
Die Gründung lief in meinen Augen sehr unproblematisch ab und ich bin froh, dass es diese Möglichkeit jetzt gibt. Eine GmbH hätte ich mir nicht leisten können und eine Auslandsgesellschaft ist für mich nicht denkbar.
LG Tom
18.08.2009 um 11:01
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine UG ja so eine Art Anspar-GmbH. Man sammelt die Gewinne, bis man sich eine GmbH leisten kann.
18.08.2009 um 11:14
Das ist nicht so ganz falsch. Wobei der Vorteil halt der ist, dass man während des “Ansparens” schon eine haftungsbeschränkte Gesellschaft hat, mit der man arbeiten kann.
28.09.2009 um 19:52
kann es nur weiter empfehlen, schnelle Gründung bei Muserp. Buchführungspflicht ist für manche eine Umstellung für andere nicht!